Der Beschluss des Berliner Senats, ab April 2021, eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Leben einzuführen, wird aus Sicht der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) sehr kritisch gesehen und bedürfe dringender Überprüfung. Er gefährde mehr als dass er nützte. Die DGKH hat bereits im Januar anlässlich eines ähnlichen Beschlusses in Bayern kritisch zu einer FFP2-Maskenpflicht in der Öffentlichkeit Stellung genommen und wiederholt diese nochmals.
FFP2-Masken sind Hochleistungs-Atemschutzmasken, die für den Arbeitsplatz bestimmt sind. Nur bei korrekter Anwendung übertrifft ihre Wirksamkeit im Allgemeinen jene von chirurgischem Mund-Nasen-Schutz.
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