Das UN-Atomwaffenverbot ist in Kraft – ein guter Start in das neue Jahrzehnt!

UN-Atomwaffenverbot

Das UN-Atomwaffenverbot ist ab dem 22. Januar 2021 in Kraft, eingeleitet durch zivilgesellschaftlichen Druck, mit einer Resolution der UN-Generalversammlung, angenommen von 122 Staaten, unterzeichnet von 86 und ratifiziert von 51 Staaten. Es verbietet den Einsatz, die Entwicklung, Produktion und Lagerung von Atomwaffen sowie die Drohung mit deren Einsatz. Mit der Aufnahme des Verbotsvertrags in das Völkerrecht, ist den Atomwaffen damit die Legitimität entzogen worden.

Auch Städte und Gemeinden sind aufgerufen, den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen zu unterstützen. Über 100 Städte und Landkreise in Deutschland und aller Welt haben sich bereits dem entsprechenden ICAN-Städteappell angeschlossen. In unserer Region sind es die Städte Saarbrücken, St. Ingbert, Trier, Völklingen, Remich, Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Frankenthal, Luxemburg und weitere. Es wäre schön, wenn weitere Gemeinden das Anliegen des ICAN-Städteappell unterstützen würden. Denn Atomwaffen bieten keine Sicherheit und schaffen keinen Frieden.

ICAN Deutschland e.V. ist der deutsche Zweig der International Campaign to Abolish Nuclear weapons (ICAN) und damit Mitglied eines globalen Bündnisses von über 500 Organisationen in 103 Ländern. Dieses internationale Bündnis wurde 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.
(https://www.icanw.de)


Der Wortlaut des ICAN-Städteappell:
„Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“