Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 bei der UNO in kraft getreten. Damit ist der Einsatz, die Entwicklung, die Produktion und Lagerung von Atomwaffen sowie die Drohung mit dem Einsatz von der UNO offiziell völkerrechtlich verboten.
Soll Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten?
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